Nachdem Google Deutschland auf der BMW-Site Spam entdeckt hat, wurde die etablierte Seite sofort aus der Indexierung gelöscht. Mit anderen Worten: BMW wird jetzt von dieser Suchmaschine nicht mehr registriert. Noch dazu kommen nun entsprechend strenge Kriterien zum tragen, um eine Wiederaufnahme zu erlangen d.h., BMW hat detailliert aufzuführen, warum die erneute Aufnahme sinnvoll ist bzw. anzugeben, wer für das Spamming die Verantwortung trägt.
Wie konnte das passieren? Die Antwort liegt klar auf der Hand. Das Unternehmen setzt Redirects ein d.h., es wurden Weiterleitungen auf einer vorgeschalteten Seite eingesetzt. Da diese Seite mit der Programmiersprache JavaScript erstellt wurde, die von den Suchmaschinen nicht gelesen werden kann, müssen diese dort verbleiben, wobei die Besucher weitergeleitet werden. Die vorgeschaltete Seite hingegen ist mit einer Vielzahl an Keywords ausgerüstet und für den eigentlichen Besucher unbrauchbar. Derartige - für den Besucher nicht geeignete Seiten werden als Spam deklariert.
Könnten derartige Suchmaschinen-Ausschlüsse auch INM-Kunden treffen? Da die INM AG seit über 5 Jahren nach strengsten Richtlinien tätig ist, sind derartige Vorfälle völlig ausgeschlossen. Das Suchmaschinen-Marketing der INM AG unterliegt einer entsprechenden Qualitätskontrolle und folgt internationalen Standards. Sollte google.ch ebenfalls derartige Vorgehensweisen in der Schweiz umsetzen, ist eine positive Auswirkung für die Agentur und Ihre Kunden zu erwarten. |